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   BGH, 12.06.2012 - VIII ZB 80/11   

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https://dejure.org/2012,17535
BGH, 12.06.2012 - VIII ZB 80/11 (https://dejure.org/2012,17535)
BGH, Entscheidung vom 12.06.2012 - VIII ZB 80/11 (https://dejure.org/2012,17535)
BGH, Entscheidung vom 12. Juni 2012 - VIII ZB 80/11 (https://dejure.org/2012,17535)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Umdeutung eines wegen des Anwaltszwangs unwirksamen Berufungsfristverlängerungsantrags eines Beklagten in einen Antrag auf Bestellung eines Notanwalts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 78b
    Möglichkeit der Umdeutung eines wegen des Anwaltszwangs unwirksamen Berufungsfristverlängerungsantrags eines Beklagten in einen Antrag auf Bestellung eines Notanwalts

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.01.2011 - IX ZA 2/11

    Beiordnung eines Notanwalts für Rechtsmittelverfahren vor dem BGH;

    Auszug aus BGH, 12.06.2012 - VIII ZB 80/11
    b) Nach der vom Berufungsgericht insoweit nicht erwähnten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist aber einer Partei, welche keinen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt gefunden hat, nach denselben Grundsätzen Wiedereinsetzung in eine versäumte Frist zu gewähren wie einer solchen Partei, welche aus finanziellen Gründen zur Fristwahrung nicht in der Lage war und deshalb Prozesskostenhilfe beantragt hat (BGH, Beschluss vom 19. Januar 2011 - IX ZA 2/11, WuM 2011, 323 Rn. 4 mwN).

    bb) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann einer Partei, welche trotz der Vornahme zumutbarer Bemühungen keinen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt gefunden hat, nur dann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden, wenn innerhalb der Frist ein Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts bei Gericht eingegangen ist (BGH, Beschluss vom 19. Januar 2011 - IX ZA 2/11, aaO mwN).

  • BGH, 08.12.2011 - AnwZ (Brfg) 46/11

    Notwendigkeit des Nachweises von ausreichenden Bemühungen zum Erhalt eines

    Auszug aus BGH, 12.06.2012 - VIII ZB 80/11
    Ihre diesbezüglichen Bemühungen hat die Partei dem Gericht - innerhalb der Rechtsmittelfrist (BGH, Beschluss vom 24. August 2011 - V ZA 14/11, WuM 2011, 699 Rn. 3) - substantiiert darzulegen und nachzuweisen (BGH, Beschlüsse vom 8. Dezember 2011 - AnwZ (Brfg) 46/11, juris Rn. 4; vom 19. Oktober 2011 - I ZR 98/11, juris Rn. 2; Zöller/Vollkommer, ZPO, 29. Aufl., § 78b Rn. 4; jeweils mwN).

    Denn eine Umdeutung kommt nur dann in Betracht, wenn die Voraussetzungen einer anderen, dem gleichen Zweck dienenden Prozesshandlung erfüllt sind (BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2011 - AnwZ (Brfg) 46/11, aaO Rn. 8).

  • BGH, 19.10.2011 - I ZR 98/11

    Notanwalt: Voraussetzungen für die Beiordnung

    Auszug aus BGH, 12.06.2012 - VIII ZB 80/11
    Ihre diesbezüglichen Bemühungen hat die Partei dem Gericht - innerhalb der Rechtsmittelfrist (BGH, Beschluss vom 24. August 2011 - V ZA 14/11, WuM 2011, 699 Rn. 3) - substantiiert darzulegen und nachzuweisen (BGH, Beschlüsse vom 8. Dezember 2011 - AnwZ (Brfg) 46/11, juris Rn. 4; vom 19. Oktober 2011 - I ZR 98/11, juris Rn. 2; Zöller/Vollkommer, ZPO, 29. Aufl., § 78b Rn. 4; jeweils mwN).
  • BGH, 29.09.2011 - V ZA 14/11

    Beiordnung eines Notanwalts für Rechtsbeschwerde nach Berufungsverwerfung

    Auszug aus BGH, 12.06.2012 - VIII ZB 80/11
    Ihre diesbezüglichen Bemühungen hat die Partei dem Gericht - innerhalb der Rechtsmittelfrist (BGH, Beschluss vom 24. August 2011 - V ZA 14/11, WuM 2011, 699 Rn. 3) - substantiiert darzulegen und nachzuweisen (BGH, Beschlüsse vom 8. Dezember 2011 - AnwZ (Brfg) 46/11, juris Rn. 4; vom 19. Oktober 2011 - I ZR 98/11, juris Rn. 2; Zöller/Vollkommer, ZPO, 29. Aufl., § 78b Rn. 4; jeweils mwN).
  • BGH, 19.03.2013 - VIII ZB 84/11

    Zulässigkeit einer Erinnerung gegen einen Kostenansatz in der Kostenrechnung

    Auszug aus BGH, 12.06.2012 - VIII ZB 80/11
    Gegen den die Berufung verwerfenden Beschluss des Berufungsgerichts hat der Beklagte im Verfahren VIII ZB 84/11 ebenfalls Rechtsbeschwerde eingelegt.
  • BGH, 19.03.2013 - VIII ZB 45/12

    Beweiskraftwirkung des Tatbestands für Parteierklärungen in der mündlichen

    Denn eine Umdeutung kommt nur dann in Betracht, wenn die Voraussetzungen einer anderen, dem gleichen Zweck dienenden Prozesshandlung erfüllt sind (Senatsbeschluss vom 12. Juni 2012 - VIII ZB 80/11, juris Rn. 9 mwN).
  • BGH, 18.12.2013 - III ZR 122/13

    Notanwaltsbestellung und Wiedereinsetzung: Mandatsniederlegung des beauftragten

    Einer Partei, welche trotz der Vornahme zumutbarer Bemühungen keinen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt gefunden hat, kann Wiedereinsetzung gegen die Versäumung einer Rechtsmittel(Begründungs-)Frist gewährt werden, wenn sie vor Fristablauf einen Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts bei Gericht gestellt und dabei die Voraussetzungen für die Bestellung eines Notanwalts substantiiert dargelegt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Januar 2011 - IX ZA 2/11, WuM 2011, 323 Rn. 4; Beschluss vom 12. Juni 2012 - VIII ZB 80/11, juris Rn. 9).
  • BGH, 24.06.2014 - VI ZR 226/13

    Beiordnung eines Notanwalts: Darlegungslast bei Mandatsniederlegung durch

    Zwar ist einer Partei, die keinen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt gefunden hat, nach denselben Grundsätzen Wiedereinsetzung in eine versäumte Frist zu gewähren wie einer solchen Partei, die aus finanziellen Gründen zur Fristwahrung nicht in der Lage war und deshalb Prozesskostenhilfe beantragt hat (BGH, Beschlüsse vom 12. Juni 2012 - VIII ZB 80/11, juris Rn. 7; vom 19. Januar 2011 - IX ZA 2/11, WuM 2011, 323 Rn. 4 mwN).

    Doch setzt die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand voraus, dass die betroffene Partei die für die Bestellung eines Notanwalts nach § 78b ZPO erforderlichen Voraussetzungen, mithin also auch die von ihr nicht zu vertretenden Umstände einer Mandatsniederlegung, innerhalb der noch laufenden Frist dargelegt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Dezember 2013 - III ZR 122/13, NJW-RR 2014, 378 Rn. 9; vom 12. Juni 2012 - VIII ZB 80/11, juris Rn. 9; vom 19. Januar 2011 - IX ZA 2/11, WuM 2011, 323 Rn. 4 mwN).

  • BGH, 03.09.2013 - VIII ZB 17/12

    Unzulässigkeit der Berufung: Isolierte Anfechtung einer zu Lasten eines

    Denn eine Umdeutung kommt nur dann in Betracht, wenn die Voraussetzungen einer anderen, dem gleichen Zweck dienenden Prozesshandlung erfüllt sind (Senatsbeschluss vom 12. Juni 2012 - VIII ZB 80/11, juris Rn. 9 mwN).
  • BGH, 17.08.2021 - VIII ZB 14/21

    Verwerfung der Rechtsbeschwerde als unzulässig mangels grundsätzlicher Bedeutung

    Entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde hat das Berufungsgericht die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Umdeutung von Prozesshandlungen (vgl. Senatsbeschluss vom 12. Juni 2012 - VIII ZB 80/11, juris Rn. 9 mwN) nicht verkannt und einen hiervon abweichenden Obersatz nicht aufgestellt.

    Denn eine entsprechende Umdeutung kommt nur in Betracht, wenn die Voraussetzungen einer anderen, dem gleichen Zweck dienenden Prozesshandlung erfüllt sind (vgl. Senatsbeschluss vom 12. Juni 2012 - VIII ZB 80/11, aaO mwN).

    Dies ist hier nicht der Fall, weil der Beklagte in dem Fristverlängerungsantrag die Voraussetzungen für die Bestellung eines Notanwalts (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 20. Oktober 2020 - VIII ZA 6/20, juris Rn. 7; vom 29. September 2016 - III ZR 102/16, juris Rn. 6 und vom 12. Juni 2012 - VIII ZB 80/11, aaO; jeweils mwN) weder hinreichend dargelegt noch nachgewiesen hat.

  • BSG, 23.03.2017 - B 1 KR 10/16 BH

    Krankenversicherung

    Zwar ist einer Partei, die keinen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt gefunden hat, nach denselben Grundsätzen Wiedereinsetzung in eine versäumte Frist zu gewähren wie einer solchen Partei, die aus finanziellen Gründen zur Fristwahrung nicht in der Lage war und deshalb Prozesskostenhilfe beantragt hat (BGH Beschluss vom 12.6.2012 - VIII ZB 80/11 - Juris RdNr 7; BGH Beschluss vom 19.1.2011 - IX ZA 2/11 - Juris RdNr 4).

    Dies ist nur dann der Fall, wenn der betroffene Beteiligte innerhalb der noch laufenden Rechtsmittelfrist bei dem zuständigen Gericht den Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts stellt und die für die Bestellung eines Notanwalts nach § 78b ZPO erforderlichen Voraussetzungen darlegt (vgl BGH Beschluss vom 24.6.2014 - VI ZR 226/13 - Juris RdNr 5; BGH Beschluss vom 18.12.2013 - III ZR 122/13 - Juris RdNr 8; BGH Beschluss vom 12.6.2012 - VIII ZB 80/11 - Juris RdNr 9; BGH Beschluss vom 19.1.2011 - IX ZA 2/11 - Juris RdNr 4 mwN; BFH Beschluss vom 28.4.2004 - VII S 9/04 - Juris RdNr 7; BFH Beschluss vom 20.2.1997 - VII S 2/97 - Juris; Vollkommer in Zöller, ZPO, 31. Aufl 2016, § 78b RdNr 6 f; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 75. Aufl 2017, § 78b RdNr 4).

  • BGH, 19.03.2013 - VIII ZB 84/11

    Zulässigkeit einer Erinnerung gegen einen Kostenansatz in der Kostenrechnung

    Er macht im Wesentlichen geltend, die vorliegende Rechtsbeschwerde und seine Rechtsbeschwerde im Parallelverfahren VIII ZB 80/11, die vom Senat ebenfalls als unzulässig verworfen worden ist, bezögen sich unmittelbar aufeinander; zudem hätten die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens wegen einer - sowohl durch das Berufungsgericht als auch durch den Bundesgerichtshof erfolgten - unrichtigen Sachbehandlung niedergeschlagen werden müssen.

    Insoweit sowie hinsichtlich der vom Beklagten gerügten (angeblichen) Nichtbescheidung seines Antrags vom 19. Juli 2012 auf Beiordnung eines Notanwalts wird auf die Ausführungen unter II 1, 2 und 4 des im Parallelverfahren VIII ZB 80/11 ergangenen Beschlusses des Senats vom heutigen Tage Bezug genommen.

  • BGH, 27.11.2014 - III ZR 211/14

    Beiordnung eines Notanwalts: Bestellung nach Mandatsniederlegung wegen

    Im Rechtsmittelverfahren vor dem Bundesgerichtshof muss eine Partei deshalb - innerhalb der Rechtsmittelfrist (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 24. August 2011 - V ZA 14/11, WuM 2011, 699 Rn. 3; vom 12. Juni 2012 - VIII ZB 80/11, juris Rn. 9 und vom 18. Dezember 2012 aaO Rn. 3) - substantiiert darlegen und nachweisen, sich ohne Erfolg zumindest an mehr als vier Rechtsanwälte gewandt zu haben (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 16. Februar 2004 - IV ZR 290/03, NJW-RR 2004, 864; vom 25. Januar 2007 - IX ZB 186/06, FamRZ 2007, 635; vom 28. Juni 2010 - IX ZA 26/10, WuM 2010, 649 Rn. 1 und vom 19. Januar 2011 - IX ZA 2/11, WuM 2011, 323 Rn. 2).
  • BGH, 18.12.2012 - VIII ZR 239/12

    Notanwalt: Bestellung eines am BGH zugelassenen Rechtsanwalts für die Begründung

    Die Beklagten haben zwar rechtzeitig innerhalb der Rechtsmittel(begründungs)frist den Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts gestellt sowie substantiiert dargelegt und nachgewiesen, dass es ihnen trotz zumutbarer Anstrengungen nicht gelungen ist, einen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt zu finden (vgl. Senatsbeschluss vom 12. Juni 2012 - VIII ZB 80/11, juris Rn. 9 mwN).
  • BGH, 20.10.2020 - VIII ZA 6/20

    Beiordnung eines Notanwalts für die Durchführung einer Rechtsbeschwerde auf

    Darzulegen ist in diesem Zusammenhang, welche Rechtsanwälte aus welchen Gründen zur Übernahme des Mandats nicht bereit waren (Senatsbeschluss vom 12. Juni 2012 - VIII ZB 80/11, juris Rn. 9).
  • BGH, 29.09.2016 - III ZR 102/16

    Nichtzulassungsbeschwerde: Darlegungslast für die Beiordnung eines Notanwalts

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2015 - 6 A 2174/14

    Antrag eines Steueramtsinspektors auf Beiordnung eines Notanwalts für einen

  • BSG, 16.03.2022 - B 1 KR 29/21 B

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf Kryokonservierung

  • BVerwG, 15.12.2022 - 2 B 28.22

    Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • BGH, 07.06.2016 - XI ZR 439/15

    Notanwaltsbestellung für eine Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH: Antragsablehnung

  • BGH, 24.11.2016 - III ZA 22/16

    Schadensersatzbegehren wegen behaupteter Amtspflichtverletzungen im Rahmen der

  • BGH, 30.04.2015 - III ZR 63/15

    Voraussetzungen für immateriellen Schadensersatz wegen nachträglich verlängerter

  • BGH, 06.10.2014 - IX ZR 81/14

    Beiordnung eines Notanwalts bei grundloser Mandatsniederlegung des

  • BGH, 31.03.2014 - IX ZB 17/14

    Einlegung der Rechtsbeschwerde durch einen beim BGH zugelassenen Rechtsanwalt

  • BGH, 09.07.2014 - IX ZR 114/14

    Beiordnung eines Notanwalts bei Aussichtslosigkeit der beabsichtigten

  • BVerwG, 15.12.2022 - 2 B 29.22

    Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • BSG, 28.05.2021 - B 1 KR 37/20 B

    Erstattung von Kosten der Selbstbeschaffung eines Arzneimittels; Medikament

  • LG Siegen, 23.06.2021 - 5 O 55/17
  • LG Karlsruhe, 25.01.2018 - 20 S 12/18

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